Präsident Salvador Cisneros Betancourt

Kuba Präsident,Kuba Staatspräsident Cisneros Betancourt

Salvador Cisneros Betancourt, Marqués de Santa Lucía, geb. am 10. Februar 1828 in Puerto Principe (heute: Camagüey), Kuba, gest. am 28. Februar 1914 in Havanna (Kuba).
Salvador Betancourt war während des Unabhängigkeitskrieges gegen die Spanier (1868 – 1898) Freiheitskämpfer und Präsident während 2 Amtsperioden, so in den Jahren 1873 – 1875 einerseits und 1895 – 1897 andererseits als einer der Präsidenten der kubanischen Republik unter Waffen.

Salvador Cisneros Betancourt selber gehörte zu einer der reichsten Familien während der spanischen Kolonialzeit auf Kuba. In Philadelphia (USA) wurde er zum Bauingenieur ausgebildet.

Ebenso wie sein Vorgänger C. Manuel de Céspedes schloss sich Betancourt am 4. November 1868 dessen Befreiungskampf gegen die spanische Kolonialmacht an. Auch Betancourt entliess seine Sklaven im Jahr 1868 und schloss sich selbst der Befreiungsbewegung an.

Betancourt war Mitglied des Parlamentes (Asamblea Guaimoro) welche von der Befreiungsbewegung der von ihnen kontrollierten Gebiete geschaffen wurde. Er war auch während der Periode von 1873 – 1875 Präsident der kubanischen Gegenregierung.

Cisneros Betancourt emigrierte in die USA, nachdem der Friede von Zanjon ausgerufen wurde. In den USA lebte er in sehr bescheidenen Verhältnissen. Im Jahr 1885 kehrte Betancourt wieder nach Kuba zurück (Puerto Principe, das jetzige Camagüey), dort stellte er seinen grossen Grundbesitz den Veteranen der Befreiungsarmee zur Verfügung.

In den Jahren 1895 – 1898, während des kubanischen Befreiungskrieges war er von 1895 bis 1897 ebenfalls Präsident der „Republik unter Waffen“.

Betancourt beteiligte sich auch an der Ausarbeitung der Verfassung von Jimaguayu. Nachdem Kuba formell in die Unabhängigkeit entlassen wurde und im Anschluss an die US-Besatzung wurde er Senator der Republik Kuba. Er kämpfte vehement gegen das „Platt Amendment“, welches Kuba unter massivem Druck seitens der USA in die kubanische Verfassung aufnehmen werden musste.

Dieses Papier garantierte der Besatzungsmacht USA das Interventionsrecht auf Kuba.

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